Ablauf & Kosten
Schritt 1: Ärztliche Überweisung
Für die Ergotherapie benötigen Sie eine Überweisung
von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder
bzw. Ihrer Fachärztin/Ihrem Facharzt.
Darauf soll Folgendes vermerkt sein:
Diagnose
10x60 min Ergotherapie
Info: Hausbesuche möglich
Ob ein Hausbesuch in Frage kommt, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf der Verordnung.
Schritt 2: Terminvereinbarung
Mit bestehender Überweisung, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.
Wir vereinbaren einen Termin und ich stehe für alle Fragen gerne zur Verfügung.
Mail: nina@ergotherapiemayer.at
Tel.: 0677/61438370
Kosten
60min á €79,00
Sie können um eine Refundierung/Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse bei (ggf. bewilligter) Überweisung ansuchen und unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Förderungen beantragen.
Schritt 3: Erstkontakt und Behandlung
Im Erstgespräch ermitteln wir, welche Probleme im Alltag bestehen, welches Hauptziel derzeit im Vordergrund steht und welche Ansätze ich ergotherapeutisch durch meinen Beruf anbieten kann.
Im Zuge der Behandlung arbeiten wir kindgerecht an den gesteckten Zielen und schauen regelmäßig, an welcher Etappe der Reise ihr Kind schon angekommen ist.
Ich unterstütze Ihr Kind in der optimalen Nutzung seiner Möglichkeiten, damit es freudvoll und eigenständig handeln kann. Dadurch erlebt es sich selbstbewusst und kompetent. Es gewinnt an Selbstvertrauen und stellt sich mutig neuen Herausforderungen.
Sie als Elternteil möchte ich in Ihrer Kompetenz und Einzigartigkeit bestärken, begleiten und zur Gestaltung einer unterstützenden Umgebung inspirieren.
Schritt 4: Abschluss
Am Ende der mit Ihnen vereinbarten Therapieserie bekommen Sie eine Honorarnote für die Behandlungskosten ausgestellt, welche online zu überweisen ist.
Um Geld von Ihrer Krankenkasse für die ergotherapeutische Behandlung zurück zu erhalten, senden Sie bitte Folgendes an die Krankenkasse:
• Verordnung im Original, ggf. Bewilligung bei SVS
• Honorarnote
• Zahlungsbeleg
Verlängerung der Therapie: Sollte nach 10 Therapieeinheiten eine Weiterführung der Ergotherapie sinnvoll sein, ist erneut um eine ärztliche Verordnung anzusuchen. Wenn erwünscht erhalten Sie für diesen Zweck einen ergotherapeutischen Befundbericht.